Deutscher Gewerkschaftsbund

02.11.2016
Rentenpolitik

Gerechtigkeit für Frauen und Männer – auch im Alter!

Die Debatte um die Rente ist in vollem Gang. Doch ein Punkt droht dabei immer wieder unter den Tisch zu fallen: Das Rentensystem benachteiligt weibliche Erwerbsbiografien. Es ist Zeit für eine neue Gerechtigkeitsdebatte, fordert Mareike Richter, Leiterin des DGB-Projekts "Was verdient die Frau? Wirtschaftliche Unabhängigkeit!".

Teaser Lohn Gehalt Geld Münzen Frauen Equal Pay Gender Pay Gap Entgeltgelichheit Lohngerechtigkeit

Colourbox

Gerechtigkeit für Frauen und Männern – auch im Alter!

Die Debatte um die Rente ist in vollem Gang. Der DGB und die Gewerkschaften fordern: Die Rente von morgen muss sicher sein, der freie Fall des Rentenniveaus gestoppt und die Demografiereserve ausgebaut werden. Der Blick richtet sich dabei vornehmlich auf Finanzierungsmöglichkeiten, Reformansätze und auf noch offene Koalitionsversprechen. Doch neben der Debatte rund um die Zukunft der Renten eröffnet sich ein Nebenschauspiel: Gerechtigkeitsfragen werden wieder stärker in Bezug auf die Alterssicherung diskutiert. In den letzten Jahrzehnten spielte die Gerechtigkeitsdebatte im Bereich der Alterssicherungspolitik nur eine untergeordnete Rolle, Rentenpolitik genoss dank des Leistungsprinzips eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung. Stattdessen wurde verstärkt der gerechte Zugang zu Chancen, wie etwa in der Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik, diskutiert.

Gerechtigkeit in der Rente durch gleiche Chancen auf dem Arbeitsmarkt

Dabei hat Alterssicherungspolitik sehr viel mit gerechten Chancen zu tun – und zwar auf dem Arbeitsmarkt. Denn Rentenpolitik ist vor allem auch Arbeitsmarktpolitik. Personen, die ihren Lebensunterhalt während des Arbeitslebens aus Erwerbsarbeit oder anerkannten Ausfallzeiten finanzieren und damit Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, erhalten im Alter ein entsprechendes Renteneinkommen. Das Problem dabei: Dieses beitragsorientierte Modell beruht auf der Annahme, dass auf dem Arbeitsmarkt für jeden und jede die gleichen Erwerbschancen bestehen – und damit die gleichen Chancen für ein abgesichertes Leben im Alter. Doch das Rentensystem in seiner momentanen Ausgestaltung basiert auf einem Normalarbeitsverhältnis, das sich vorwiegend am männlichen Erwerbsverlauf orientiert. Davon abweichende, meist weibliche Erwerbsbiografien, werden auf dem Arbeitsmarkt und in der Rente diskriminiert.

Rentenlücke zwischen Männern und Frauen von knapp sechzig Prozent

Nirgends wird das so deutlich wie bei der Rentenlücke zwischen Frauen und Männern von derzeit 57 Prozent. Rentnerinnen in den ostdeutschen Bundesländern haben Aussicht auf eine durchschnittliche gesetzliche Rente in Höhe von 860  Euro, in den westdeutschen Bundesländern erhalten Rentnerinnen gerade mal 583 Euro im Monat.[1] Mit dem Renteneinkommen schafft frau es nicht, für den Lebensunterhalt so sorgen, geschweige denn von Unterkunftskosten und zu leistende Sozialversicherungsbeiträge. 2015 bezogen in Deutschland mehr als 500.000 Personen über 65 Jahren Leistungen der Grundsicherung im Alter– sechzig Prozent davon sind Frauen.[2]

Die Gründe sind vielfältig und komplex. Neben der Ausgestaltung des derzeitigen Rentensystem lassen sich viele Ursachen in der Erwerbsbiografie der Einzelnen finden: (geringe) Teilzeit auf Grund mangelnder Kinderbetreuungsmöglichkeiten, Jobs im Niedriglohnsektor, phasenweise, längerfristige sowie wiederholte Unterbrechungen der Erwerbsbiografie auf Grund der Geburt eines Kindes führen dazu, dass Frauen finanziell nicht auf eigenen Beinen stehen können. Damit Frauen gleiche Chancen zur Teilhabe am Arbeitsmarkt haben, muss für bessere Rahmenbedingungen gesorgt werden. Mit einem flächendeckenden Ausbau qualitativ hochwertiger Betreuung für Kinder und Pflegebedürftige, mehr Arbeitszeitsouveränität für Beschäftigten und einer Aufwertung frauendominierter Berufe hätten Frauen bessere Chancen auf ein auskömmliches Einkommen – im Erwerbsleben und in der Rente.

Gesetzliche Rente stärken und für sozialen Ausgleich sorgen

Doch leider sind wir davon noch immer weit entfernt. Umso wichtiger ist es die gesetzliche Rente zu stärken. Denn nur hier kann ein sozialer Ausgleich zwischen Frauen und Männern stattfinden – beispielsweise eine bessere Anerkennung der Erziehungs- und Pflegeleistung von Frauen. Die Mütterrente ist solch ein Ausgleichsmechanismus. Sie soll dafür sorgen, die anhaltenden Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern im Rentensystem aufzufangen. Das grundlegende Problem bei der Mütterrente: Sie belastet die Rentenkasse jährlich mit sieben Milliarden Euro. Die Rentenbeträge Einzelner werden hier für eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe verbraucht. Denn die Politik führt Leistungsverbesserungen durch, ohne zusätzliche Steuermittel bereit zu stellen. Aber gerade aus diesen muss die Mütterrente finanziert werden. Schließlich wird das Kindergeld auch nicht aus Beitragskassen bezahlt, sondern aus Steuereinnahmen.

Niedriglöhne führen zu Altersarmut

Offen bleibt die Frage, was mit den Frauen ist, denen auf Grund von Niedriglöhnen Altersarmut droht. Eine Gebäudereinigerin, die vierzig Jahre in Vollzeit mit einem Monatseinkommen von 1656 Euro gearbeitet hat, bekommt im Jahr 2016 eine Rente von 595 Euro. Die Rente nach Mindestentgeltpunkten könnte Abhilfe schaffen. Derzeit gilt dies nur für die Rentenzugänge vor 1992. Mit einer Verlängerung der Rente nach Mindestentgeltpunkten über das Jahr 1992 hinaus, könnte die Rentensituation von Frauen verbessert und eine Ungleichbehandlung zwischen zwei Generationen aus dem Weg geräumt werden.

Wir stellen fest: Die Rentenpolitik hat reagiert, jedoch zaghaft. Die bestehenden Elemente des Sozialausgleichs fangen noch längst nicht die ungleiche Verteilung von Erwerbschancen auf. Aber sollen sie das überhaupt? Die Harmonisierung von Nachteilsausgleich und Erwerbsanreizen ist dabei entscheidend: Um eine eigenständige Alterssicherung zu ermöglichen sollte so viel Nachteilsausgleich wie nötig geschaffen und gleichzeitig die gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt gewährleistet werden.

Betriebliche und private Altersvorsorge ungleich verteilt

Das deutsche Rentenmodell beruht auf dem Zusammenspiel von der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Rentensäule. Nicht nur der gesetzlichen Rente liegt die Annahme zu Grunde, dass jede und jeder die gleichen Chancen hat, ein auskömmliches Renteneinkommen aus der Erwerbsarbeit zu erzielen. Gleiches gilt auch für die betriebliche und private Altersvorsorge, die ergänzend zur gesetzlichen Rente zur Sicherung des Lebensstandards beitragen soll. Aber auch hier schlägt sich die Chancenungleichheit zwischen Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt nieder: Zwar haben Frauen durch die gestiegene Erwerbsbeteiligung mehr Möglichkeiten auf eine betriebliche Alterssicherung. Doch sind betriebliche Alterssicherungsangebote in frauendominierten Branchen und in kleineren Betrieben, in denen vermehrt Frauen beschäftigt sind, weniger verbreitet. Dadurch haben sie in der Realität seltener als Männer die Chance auf eine Betriebsrente. Aktuell erwerben 51 Prozent der Arbeitnehmer, aber nur 46 Prozent der Arbeitnehmerinnen Ansprüche in der betrieblichen Altersvorsorge der Privatwirtschaft. Und während männlichen Rentnern daraus durchschnittlich fast 400 Euro monatlich zustehen, erhalten die Frauen im Durchschnitt nur 250 Euro.[3] Meist sind die Frauen finanziell auch nicht in der Lage, eine private Vorsorge aufzubauen. Wir stellen also fest: das zusätzliche Vorsorgesystem produziert weitere Konfliktlinien – zwischen denen, die die Möglichkeiten haben, zusätzlich vorzusorgen und denen, die dies nicht können. Oder: Zwischen Frauen und Männern, zwischen Gut- und Geringverdienenden. Damit Frauen die gleichen Chancen auf eine ergänzende Vorsorge haben, muss die Betriebsrente auf breite Füße gestellt werden, zum Beispiel durch gute und allgemeinverbindliche Tarifverträge. Alle Beschäftigten sollen die Möglichkeit haben, eine gute betriebliche Altersvorsorge aufzubauen.

Der Mann ist keine Altersvorsorge

Aber nicht nur die ungleichen Chancen auf dem Arbeitsmarkt und die Ausgestaltung des Rentensystems sorgen für ungleiche Renteneinkommen. Auch die Sensibilität für die eigene Alterssicherung spielt bei Erwerbsentscheidungen – und damit auch mittelbar für die Alterssicherung – eine wichtige Rolle. Das Problem dabei: Die Alterssicherung ist für Frauen – im Vergleich zu Männern – weniger wichtig. In einem Alter zwischen dreißig und vierzig Jahren betonen zwar immer noch knapp sechzig Prozent der Frauen die Bedeutung der Berufstätigkeit für ihre Alterssicherung, mit Mitte vierzig stimmen nicht einmal mehr die Hälfte aller Frauen dieser Aussage zu. Das heißt: In der Mitte des Erwerbslebens und der Phase der Familiengründung nimmt bei Frauen die Sensibilität für ihre Rente ab, bei Männern steigt sie. Besonders ausgeprägt sind diese Ergebnisse bei verheirateten Frauen.[4] Herrscht also noch immer die Fehlannahme, der Mann sorge für ein gesichertes Alterseinkommen? Mit Blick auf flüchtige Haushaltskonstellationen, den sich wandelnden Arbeitsmarkt und neue Rollenbilder ist der Mann keine Altersvorsorge. Frauen müssen sich der Bedeutung ihrer Alterssicherung bewusst werden, damit sie die langfristigen Folgen ihrer Erwerbsentscheidungen mit denken.

Über die Hälfte der Frauen im mittleren Alter befürchten, dass sie trotz guter beruflicher Qualifikation und Erwerbstätigkeit von der Rente des Partners abhängig sein werden und im Alter ihren Lebensstandard erheblich reduzieren müssen.[5] Und sie haben mit dieser Einschätzung Recht. Denn das sinkende Rentenniveau betrifft sie: Frauen der jungen Generation. Die derzeitige Rentendebatte bietet Raum für die junge Generation, zukunftssichere Renten, und für Frauen, bessere Chancen am Arbeitsmarkt zu fordern. Und sie bietet Raum, der Gerechtigkeitsdebatte wieder neuen Schwung zu verleihen. Junge Frauen (und Männer) müssen sich stark machen und Gerechtigkeit zwischen den Geschlechtern einfordern. Denn Rente geht uns alle etwas an!



[1] Durchschnittliche Rentenhöhe im Rentenzugang 2015. Deutsche Rentenversicherung Bund (2015): Rente 2015. Band 206.
[2] Statistisches Bundesamt (2015): 512 000 Personen beziehen Grundsicherung im Alter. Pressemitteilung vom 6. August 2015 – 280/15.
[3] Klenner, Christina; Sopp, Peter; Wagner, Alexander: Große Rentenlücke zwischen Männern und Frauen. WSI-Report Nr. 29. 6/2016.
[4] BMFSFJ (2016): Mitten im Leben. Wünsche und Lebenswirklichkeiten von Frauen zwischen 30 und 50 Jahren.
[5] ebd.

Mareike Richter ist zum 1. November 2016 in die Abteilung Frauen, Gleichstellungs- und Familienpolitik der DGB-Bundesvorstandsverwaltung gewechselt. Diesen Artikel hat sie noch in ihrer Funktion als Leiterin des DGB-Projekts "Was verdient die Frau? Wirtschaftliche Unabhängigkeit!" verfasst.


Nach oben

Kurzprofil

Mareike Richter
ist Expertin für gleichstellungsorientierte Arbeitsmarkt- und Bildungspolitik.
» Zum Kurzprofil