Deutscher Gewerkschaftsbund

04.04.2023

Schlichtungen im öffentlichen Dienst: nicht immer erfolgreich

Ein Schlichtungsverfahren soll nun auf Wunsch der Arbeitgeber zu einem Tarifergebnis im öffentlichen Dienst führen. Tarif-Experte Reinhard Bispinck analysiert Beispiele von Schlichtungen aus den vergangenen 30 Jahren. Nicht immer führte das Verfahren zum Erfolg.

Demonstrierende mit Transparenten sowie ver.di- und GEW-Fahnen; Warnstreik in der Tarifrunde Öffentlicher Dienst der Länder, 26. Februar 2019 in Berlin

Warnstreik-Kundgebung der DGB-Gewerkschaften in der Tarifrunde 2019 im Öffentlichen Dienst der Länder am 26. Februar 2019 auf dem Bebelplatz in Berlin DGB

Von Reinhard Bispinck

Die Tarifverhandlungen 2023 für den Öffentlichen Dienst von Bund und Gemeinden sind in der dritten Verhandlungsrunde gescheitert. Die Arbeitgeber riefen daraufhin die Schlichtung an. Damit läuft ein geregeltes Verfahren an, das die Tarifvertragsparteien 2011 festgelegt haben. Danach müssen sich die Tarifparteien auf eine Schlichtung einlassen, wenn sie angerufen wird. Ob sie das Ergebnis annehmen, bleibt ihnen freigestellt. Immer wieder kam es in der Vergangenheit im öffentlichen Dienst zu Schlichtungsverfahren, mit unterschiedlichem Erfolg, wie die folgenden Beispiele zeigen.

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Tarifrunde Öffentlicher Dienst 1992: erst Schlichtung dann Arbeitskampf

Die Tarifrunde 1992 fand vor dem Hintergrund einer merklichen Abschwächung der wirtschaftlichen Entwicklung statt. Sachverständigenrat, Bundesbank und auch Mitglieder der damaligen schwarz-gelben Bundesregierung drängten auf niedrige Abschlüsse, zum Teil wurden vier Prozent als maximale Obergrenze genannt. Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes waren mit einem Forderungsvolumen von insgesamt 11 Prozent (9,5 Prozent mehr Lohn und Gehalt und 550 DM mehr Urlaubsgeld) in die Tarifrunde gegangen. Die Arbeitgeber lehnten dies strikt ab. Sie boten in der dritten Verhandlungsrunde 3,5 Prozent und 75 DM mehr Urlaubsgeld. Nachdem auch in mehreren Sondierungsgesprächen und einer weiteren Verhandlungsrunde keine Bewegung erkennbar wurde, erklärte die Gewerkschaft ÖTV das Scheitern der Verhandlungen. Die öffentlichen Arbeitgeber riefen die Schlichtung an.

Schlichtung im öffentlichen Dienst 1992

Die Schlichtung fand unter dem Vorsitz des ehemaligen baden-württembergischen Innenministers Walter Krause (SPD) statt. Nach rund einwöchigen Schlichtungsverhandlungen nahm die Schlichtungskommission mit den Stimmen der ÖTV und des Vorsitzenden Krause dessen Vorschlag an. Er sah vor: eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um 5,4 Prozent, eine Einmalzahlung von 500 DM mit einer Laufzeit von einem Jahr (Jan. – Dez. 1992).

Während die ÖTV die Schlichtungsempfehlung als „gerade noch verantwortbaren Kompromiss“ annahm, lehnten die öffentlichen Arbeitgeber den Vorschlag ab. Ihr Gegenangebot von 4,7 Prozent, einer Einmalzahlung von 500 DM und 100 DM mehr Urlaubsgeld fand wiederum bei den Gewerkschaften keine Zustimmung. In der folgenden Urabstimmung sprachen sich 89 Prozent der ÖTV-Mitglieder für Streikmaßnahmen aus. Der Arbeitskampf erstreckte sich über 11 Tage und wurde schrittweise auf immer weitere Bereiche des öffentlichen Dienstes ausgedehnt.

In den anschließenden Verhandlungen einigten sich die Tarifparteien auf eine Tarifsteigerung von 5,4 Prozent, eine gestaffelte Einmalzahlung von 600 bzw. 750 DM sowie eine Erhöhung des Urlaubsgeldes um 200 DM. Die ÖTV sah in diesem Abschluss ein materiell „eher bescheidenes Ergebnis“, aber einen „politischen Sieg“ gegen das beabsichtigte „Tarifdiktat“ der Arbeitgeber und die propagierte Tarifwende. Die Große Tarifkommission sprach sich mehrheitlich für die Annahme des Ergebnisses aus. Obwohl dieses Ergebnis erkennbar über dem Schlichtungsergebnis lag, stimmten in der zweiten Urabstimmung lediglich 44 Prozent dem Tarifkompromiss zu. Erst nach heftigen organisationsinternen Diskussionen entschied sich die ÖTV schließlich für eine Annahme des Ergebnisses.

Tarifrunde Bund und Gemeinden 2010: Erfolgreiche Schlichtung

Die Gewerkschaften forderten 2010 ein Paket mit einem Gesamtvolumen von fünf Prozent, bestehend aus einer spürbaren Entgelterhöhung (mit einer sozialen Komponente). Zudem sollte es verschiedene qualitative Tarifverbesserungen geben und der Altersteilzeittarifvertrag sollte verlängert werden. Zudem gab es für die Bereiche Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Versorgungsbetriebe und Nahverkehrsbetriebe zusätzliche Forderungen.

Die öffentlichen Arbeitgeber lehnten ab. Sie verwiesen auf die kommunalen Haushalte, die durch die Wirtschafts- und Finanzkrise stark belastet waren. Erst die dritte Verhandlungsrunde brachte eine Positionierung der Arbeitgeberverbände mit einem Gesamtvolumen von 1,5 Prozent, darin sollten eine Aufstockung des Leistungsentgelts um einen Prozentpunkt, Einmalzahlungen sowie strukturelle Verbesserungen enthalten sein.

Aus Sicht der Gewerkschaften war diese Position „in Größenordnung und Struktur völlig unzureichend“. Für ver.di wäre ein Gesamtvolumen von 3,5 Prozent für zwölf Monate mit einer Entgelterhöhung von 2,5 bis 2,8 Prozent und rund ein Prozent für strukturelle Fragen eine Basis für eine Einigung gewesen. Die Gewerkschaften erklärten daher das Scheitern der Verhandlungen. Beide Seiten riefen dann die Schlichtung an.

Schlichtung im öffentlichen Dienst 2010

Das Schlichtungsverfahren verlief nach der Schlichtungsvereinbarung aus dem Jahr 2002. Vorsitzende waren der von den Arbeitgebern bestellte ehemalige sächsische Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU) und der von Gewerkschaftsseite benannte (und in dieser Schlichtung stimmberechtigte) ehemalige Oberbürgermeister von Hannover Herbert Schmalstieg (SPD). Die beiden Schlichter legten am Ende einen gemeinsamen Schlichtungsspruch vor, der u. a. folgende Punkte beinhaltete: eine Tarifanhebung in drei Stufen um 1,2 Prozent, weitere 0,6 Prozent und noch einmal 0,5 Prozent, eine Erhöhung des Leistungsentgelts in vier Schritten auf zwei Prozent, Regelungen zur Altersteilzeit sowie Pauschalzahlungen für bestimmte Beschäftigtengruppen. Die anschließenden Tarifverhandlungen führten nur noch zu kleineren Änderungen. Insgesamt wurde das Ergebnis in einer Mitgliederbefragung von ver.di von rund 75 Prozent der Teilnehmer*innen angenommen.

Tarifrunde Sozial- und Erziehungsdienst 2015: erst Streik dann Schlichtung

In der Tarifrunde 2015 ging es den Gewerkschaften ver.di, GEW (und dbb) im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst um eine Aufwertung der beruflichen Arbeit von Kinderpfleger*innen, Erzieher*innen, Heilpädagog*innen, Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagog*innen. Erstmals nach 25 Jahren sollten rund 50 Tätigkeitsmerkmale grundlegend überarbeitet und neu bewertet werden. Damit sollte den gewandelten und erheblich gestiegenen Anforderungen in diesem Berufsfeld Rechnung getragen werden.

Die geforderten Neuregelungen der Eingruppierungsvorschriften und der Tätigkeitsmerkmale hatten ein Volumen von durchschnittlich 10 Prozent. Die geforderten Entgelterhöhungen variierten je nach Tätigkeit zwischen rund sechs und 19 Prozent. Nach fünf Verhandlungsrunden mit nur minimalen Angeboten seitens der Arbeitgeber erklärten die Gewerkschaften das Scheitern der Verhandlungen. In Urabstimmungen sprachen sich weit über 90 Prozent der Gewerkschaftsmitglieder für Arbeitskampfmaßnahmen aus. ver.di und GEW riefen daraufhin einen unbefristeten Flächenstreik aus. Nach dreiwöchigem Arbeitskampf erklärten sich die Arbeitgeber zu neuen Verhandlungen bereit. Ihr Angebot reichte den Gewerkschaften nicht aus. Die Tarifparteien einigten sich auf ein Schlichtungsverfahren.

Als Schlichter fungierten der frühere Hannoveraner Oberbürgermeister Herbert Schmalstieg und der ehemalige sächsische Ministerpräsident Georg Milbradt. Ihr gemeinsamer Lösungsvorschlag wurde von den Arbeitgebern akzeptiert. Auf dieser Grundlage wurden die Tarifverhandlungen Ende Juni 2015 fortgesetzt. Da die Arbeitgeber nicht bereit waren, über das Ergebnis der Schlichtung hinaus zu gehen, führten die Gewerkschaften zum Schlichtungsergebnis eine Mitgliederbefragung durch, die mit einer mehrheitlichen Ablehnung (69 Prozent) endete. Die Schlichtung wurde für gescheitert erklärt, neue Verhandlungen erbrachten kein Ergebnis.

Nach einer Sommerpause gelang in weiteren Verhandlungen dann der Durchbruch: Arbeitgeber und Gewerkschaften verständigten sich auf Verbesserungen des vorliegenden Schlichterspruchs. In der darauffolgenden Urabstimmung sprachen sich 57 Prozent der ver.di-Mitglieder und 72 Prozent der GEW-Mitglieder für die Annahme aus.

Tarifrunde Bund und Gemeinden 2023: erfolgreiche Schlichtung?

Die Gewerkschaften forderten in der Tarifrunde 2023 für den öffentlichen Dienst von Bund und Gemeinden eine Tariferhöhung von 10,5 Prozent mindestens 500 Euro/Monat. Die Arbeitgeber boten zunächst eine zweistufige Tariferhöhung von drei und zwei Prozent, eine gesplittete Inflationsausgleichszahlung von insgesamt 2.500 Euro sowie eine Anhebung der Jahressonderzahlung an. In den weiteren Verhandlungen stand ein „Denkmodell“ der Arbeitgeber zur Diskussion, das eine zweistufige Anhebung um vier und dann drei Prozent und ein Inflationsgeld von 3.000 Euro zum Inhalt hatte. Ver.di erklärte das Scheitern der Verhandlungen, woraufhin die Arbeitgeber die Schlichtung anriefen.

Die Schlichtungsvereinbarung sieht vor, dass die Schlichterkommission spätestens innerhalb von sechs Tagen nach Ausrufen der Schlichtung erstmalig zusammentritt. Sie setzt sich aus zwölf Vertreter*innen der Gewerkschaften und 12 Vertreter*innen der Arbeitgeberseite zusammen. Den Vorsitz der Kommission führen der ehemalige bremische Staatsrat Hans-Henning Lühr, als stimmberechtigter Schlichter für die Gewerkschaften und Georg Milbradt, ehemaliger Ministerpräsident von Sachsen, als Schlichter für die Arbeitgeberseite.

Ziel der Schlichtung ist eine einstimmige Einigungsempfehlung. Kommt sie nicht zustande entscheidet die einfache Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder. Enthaltungen sind nicht möglich, auch Minderheitsvoten sind nicht zulässig. Die Schlichtungskommission muss spätestens nach einer Woche eine Empfehlung abgeben. In der Woche nach Ostern ist mit einer Schlichtungsempfehlung zu rechnen. Danach haben die Tarifparteien wieder das Wort. Es bleibt spannend.


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Kurzprofil

Reinhard Bispinck
war bis Mai 2017 Abteilungsleiter des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung und Leiter des WSI-Tarifarchivs.
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