Deutscher Gewerkschaftsbund

08.12.2009

Der Wohlfahrtsstaat nach der Krise oder Die doppelte Privatisierung des Sozialen

Privat kein Durchgang

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Der Wohlfahrtsstaat der demokratischen-kapitalistischen Gesellschaften kann auf eine lange, erfüllte Krisengeschichte zurückblicken. Spätestens mit der vorletzten schwarz-gelben Regierungsübernahme zu Beginn der 80er Jahre wurde auch hierzulande die permanente „Krise des Sozialstaats“ ausgerufen. Er gilt seinen vornehmlich (aber keineswegs nur) wirtschaftsliberalen Kritikern seither nicht nur als grundsätzlich „zu teuer“, sondern auch als ein institutionelles Arrangement, das systematisch „falsche Anreize“ setze.

Vom „Versorgungsstaat“ für „faule Arbeitslose“ oder von der „sozialen Hängematte“ im „Freizeitpark Deutschland“ ist typischerweise die Rede, wenn es darum geht, eine staatliche Politik des materiellen Ausgleichs und der relativen Angleichung ungleicher sozialer Lebenslagen und individueller Lebenschancen nicht als Lösung, sondern als Quelle sozialer Probleme zu kritisieren.

Privatisierung individueller Risiken

Die lange Geschichte des wohlfahrtsstaatlichen Krisendiskurses und die parallele Geschichte einer mehr oder weniger radikalen Kritik an einer Politik öffentlicher Sozialtransfers, die das wirtschaftliche Wachstum hemme und das wohlfahrtspolitische Anspruchsdenken in der Bevölkerung fördere, hat einer sozialpolitischen Tendenz zur schrittweisen Privatisierung sozialer Risiken den Weg bereitet. Zunächst eher vorsichtig, in jüngerer Zeit dann mit zunehmender Deutlichkeit wurden vormals sozialstaatliche Verantwortlichkeiten auf die Bürgerinnen und Bürger selbst und deren eigene Vorsorgetätigkeit übertragen, wurde die kollektive Bewältigung typisch markt- und lohnarbeitsgesellschaftlicher Lebensrisiken individualisiert.

Es begann mit einer Politik der Selbstbeteiligungen und Selbstbehalte in der Gesetzlichen Krankenversicherung (getreu dem Motto: Warum sollen die Versicherten z.B. für Keramik statt Metall in den Zähnen nicht selbst aufkommen?), bis hin zu standardmäßigen Eintrittsgeldern zu Arztpraxen (was sich wenig überraschend als regressiver Verteilungseffekt zu Lasten der Bedürftigsten herausstellte). Es setzte sich fort mit der Einführung der sozialen Pflegeversicherung, die von Anbeginn an als nicht bedarfsdeckende „Teilkasko“-Versicherung konzipiert wurde und somit systematischen Druck in Richtung auf zusätzliche private Vorsorge auslöste. Wollen die Versicherten im Fall der Pflegebedürftigkeit nicht sozialhilfeabhängig werden, sollte die „Riester-Rente“ den Kernbereich des deutschen Sozialversicherungsstaats ausweiten.

Wer im Alter seinen Lebensstandard sichern bzw., was schlecht verdienende Haushalte angeht, wenigstens nicht unter die Armutsgrenze fallen will, muss (bzw. müsste) neben den regulären Sozialversicherungsbeiträgen heute schon zusätzlich in die Tasche greifen. Als typisch für die „liberale“ Wende der deutschen Sozialpolitik gilt allerdings seit einigen Jahren vor allen Dingen die als „Hartz IV“ bekannt gewordene Absenkung von Leistungsansprüchen in der Arbeitslosensicherung, die – im Lichte vermeintlicher Wettbewerbsschwächen der deutschen Volkswirtschaft und Antriebsschwächen der deutschen Arbeitslosen – zum institutionellen „Anreiz“ einer beschleunigten (Wieder-)Aufnahme von Erwerbsarbeit, im Zweifel auch im Niedriglohnsektor, erklärt wurde.

Soziale Marktlösungen

Insgesamt gilt damit im Rückblick auf bald vier Jahrzehnte sozialstaatlicher Entwicklung, dass bei der politischen Bearbeitung sozialer Fragen zunehmend auf „Marktlösungen“ gesetzt wird, oder genauer: dass der Staat das Soziale hierzulande immer häufiger als einen Ort definiert, an dem Staatstätigkeit allein durch die politische Durchsetzung marktähnlicher Verfahrens- und Verteilungsprinzipien segensreiche Wirkung entfalten kann. Das bedeutet zugleich, dass der sich privatisierende, soziale Risiken auf die Individuen abschiebende Sozialstaat keineswegs ein Sozialstaat des bloßen Rückzugs ist, sondern dass er – wie immer schon in der Geschichte des modernen Kapitalismus – auch gegenwärtig mit seinen Interventionen und Institutionen ebenso aktiv wie entscheidend an der Durchsetzung und Verstetigung von Marktvergesellschaftung beteiligt ist.

Wenn es nun irgendetwas Erfreuliches an den gegenwärtigen, finanzmarktkrisengezeichneten Zeiten gibt, dann ist es der (zugegebenermaßen schwache) Trost, dass man wohl kaum – nicht einmal als überzeugter Neoliberaler – wird behaupten können, dass diese jüngste Krise, die ja den meisten Beobachtern mittlerweile schon wieder als überwunden gilt, „überbordenden Soziallasten“ geschuldet war. Viel eher steht sie – umgekehrt – im Zusammenhang gerade mit den genannten Prozessen des Rückbaus und der (teilweisen) Privatisierung öffentlicher sozialer Sicherungssysteme, insbesondere mit der international zunehmenden Umstellung der Alterssicherung auf Kapitaldeckungsverfahren, die in Gestalt gigantischer Pensionsfonds die globale Renditesuche institutioneller Anleger in den letzten Jahren in nicht unwesentlichem Maße mit angefeuert hat.

Unabhängig von einer solchen Bestimmung der Krisenursachen wird der Sozialstaat als öffentlicher Leistungsträger jedoch krisenfolgenbedingt – sobald die Kassen endgültig gestürzt und die langfristigen Kosten der staatlichen Krisenintervention zumindest annähernd beziffert sind – unter weiteren, massiven Spar- und Kürzungsdruck geraten. Die allfälligen, in den letzten Jahrzehnten gebetsmühlenartig – mit Verlaub: bis zum intellektuellen Erbrechen – wiederholten Forderungen nach weitergehender „Verschlankung“ der sozialen Sicherungssysteme, nach (noch) mehr „Liberalisierung“, „Deregulierung“ und „Entbürokratisierung“ des Sozialen, nach (noch) mehr „Freiheit“, „Eigenverantwortung“ und „Aktivierung“ der Bürgerinnen und Bürger werden zweifelsohne in die nächsten, erneut verschärften Runden gehen.

Soziale Folgen

Dabei wird dann jene zweite Dimension der Privatisierung des Sozialen eine wesentliche Rolle spielen, die in jüngster Zeit immer prominenter geworden ist. Die seit längerem inszenierte sozialpolitische Herbeiführung größerer „Eigenverantwortung“ der Individuen, ihre Adressierung als selbstsorgende Marktakteure, ist nämlich zuletzt eng an ihre programmatische Anrufung als für die Herstellung des gesellschaftlichen „Gemeinwohls“ verantwortliche Sozialsubjekte gekoppelt worden. Diese neue sozialpolitische Konstellation lässt sich als „neosoziale“ Form der Verhaltenssteuerung durch sozialstaatliche Institutionen verstehen. Die „aktivierende“ Wende sozialstaatlichen Handelns wird diskursiv so gerahmt, dass es gerade die individuelle Eigenverantwortung auf Märkten ist – die eigeninitiative Bemühung um Arbeitsmarktintegration, das private Ansparen für das Alter, die selbsttätige Wahrnehmung von Angeboten zur gesundheitlichen Vorsorge und körperlich-geistigen Ertüchtigung usw. –, mit der die Subjekte zugleich auch ihre praktische Sozialverantwortung unter Beweis stellen (können): die Schonung öffentlicher Haushalte, die Entlastung der „hart arbeitenden“ Steuerzahlergemeinschaft, die Vermeidung ungebührlicher Inanspruchnahme gesellschaftlicher Solidaritätsbereitschaft. Stets folgt die sozialpolitische Programmatik demselben Legitimationsmuster: „Wer immer redlich sich bemüht, den können wir erlösen“ (Goethe) – und zwar von dem gesellschaftlichen Verdacht und der persönlichen Selbstzuschreibung, durch mangelnde eigene Aktivität die Anderen (wie auch immer diese politisch umschrieben sein mögen) zu schädigen.

Im Lichte dieses sozialpolitischen Legitimationsmusters ergeben sich folgerichtig auch neue gesellschaftliche Ungleichheitsrelationen: Wer der sozialen Norm der Aktivität, Mobilität, Flexibilität – auf Arbeits- und Bildungsmärkten, in Beruf, Familie und Nachbarschaft – nicht genügt, verfügt über systematisch reduzierte Lebenschancen, die sozialstaatlich nicht mehr kompensiert, sondern im Gegenteil symbolisch aufgeladen und festgeschrieben werden. Der geradezu sprichwörtlich gewordene „Hauptschüler“ und die deutsche (früher nur aus US-amerikanischen Debatten bekannte) „welfare mother“ aus der „Unterschicht“, die öffentlich alimentierten „Hartz IV-Milieus“ und die sozial abgeschotteten migrantischen „Parallelgesellschaften“. All dies sind individuelle und kollektive Sozialfiguren, die der von sozialen Abstiegsängsten und Abgrenzungsbedürfnissen bewegten Mehrheitsgesellschaft als unproduktive und parasitäre, leistungs- und integrationsverweigernde Elemente, als gefährliche – weil das Soziale gefährdende und die wohlmeinenden „Leistungsträger“ aus der Mitte der Gesellschaft „ausbeutende“ – Subjekte und Klassen gelten.

Die Zukunft des Sozialstaats

Man muss nicht hellsehen können, sondern nur die Zeichen der Zeit erkennen, um zu wissen, dass sich im Zuge der Materialisierung der wirtschaftlichen Krisen- bzw. Krisenbewältigungsfolgen die regulative Umorientierung des deutschen Sozialstaats fortsetzen und tendenziell verschärfen wird – einschließlich der Tendenz zur politisch-moralischen Entwertung all jener Lebensweisen und Sozialmilieus, die nicht der neuen wohlfahrtsstaatlichen Norm privatisierter Sozialverantwortlichkeit entsprechen. In dieser Konstellation wird jede Form sozialstaatsfreundlicher Politik in den nächsten Jahren vor weiter verengten Handlungsspielräumen und nochmals verschärften Legitimationsnöten stehen. Umso mehr und desto dringlicher ist eine offensive Strategie der politischen Verteidigung eines starken Wohlfahrtsstaates gefragt – als institutioneller Garant der Lebenschancen und Bürgerrechte gerade derjenigen, die erwartbar von den unmittelbaren und mittelbaren Kriseneffekten besonders betroffen sein werden, ohne für die Krisenphänomene selbst verantwortlich zu sein.

Fotonachweis: photocase.com/lumamarin


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Kurzprofil

Prof. Dr. Stephan Lessenich
Geboren 1965 in Stuttgart
Professor für Soziologie an der Friedrich-Schiller-Universität Jena
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Karikatur mit einem Mann und einer Frau die an einem Tisch sitzen, auf dem Mikrofone stehen.

DGB/Heiko Sakurai

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