Deutscher Gewerkschaftsbund

11.11.2014

Gute Arbeit im digitalen Zeitalter

Wie können wir die wirtschaftlichen Chancen der Digitalisierung nutzen und zugleich die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf gesunde, sichere und gut bezahlte Arbeitsplätze schützen?

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können wir bei der Digitalisierung der Arbeitswelt allenfalls erahnen, wohin die Reise geht. Dementsprechend ist es schwer, belastbare politische Handlungsoptionen zu entwickeln. Wir stehen in der Frühphase einer großen Veränderung, die sich in der Entwicklung des Breitband-Ausbaus, des Cloud-Computing, ständig steigender Rechnerleistungen, immer ausgefeilter Algorithmen, komplexer Sensorsysteme und bahnbrechenden Errungenschaften in der Robotik ablesen lässt. Viele Dinge werden möglich, von denen wir bislang nur grobe Vorstellungen hatten und die wir unter den Schlagworten „Industrie 4.0“ und „Smart Services“ einzuordnen versuchen. Wichtig ist bei all diesen Fortschritten, dass wir die Diskussion nicht auf technische und wirtschaftliche Aspekte verengen, sondern die Veränderungen in der Arbeitswelt im Blick behalten, um gute Arbeit zu erhalten und zu stärken.

Chancen und Risiken der digitalen Arbeitswelt 

Die Voraussetzung für die Diskussion der Arbeitnehmerrechte ist eine schlüssige Definition „digitaler Arbeit“. Vier Merkmale können hierfür hilfreich sein. Sie beschreiben die unterschiedlichen erwerbsbezogenen Tätigkeiten und ihre Verbindung zur Digitalisierung:

  1. Die umfangreiche Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien (z. B. PC, Laptop, Smartphone, Breitband-Internet) und Anwendersoftware,

  2. die grundlegende Unterstützung der Arbeitsprozesse durch computerisierte, vernetzte Maschinen (z. B. Fertigungsroboter),

  3. die Gestaltung digitaler Produkte durch Programmierungen etc. und

  4. die Vermittlung von Dienstleistungen über Online-Plattformen (z. B. Cloud-Working).

1. Arbeit mit moderner Informations- und Kommunikationstechnologie und Anwendersoftware

Bisher gingen wir nur zur Arbeit, doch immer häufiger kommt die Arbeit auch zu uns. Moderne Kommunikationsmittel können Arbeit räumlich und zeitlich entgrenzen und ihre bisherige industriell geprägte Struktur mit Schreibtischen im Betrieb und festen Arbeitszeiten auflösen. Das kann mehr Selbstbestimmung bei der Wahl von Arbeitsort und Arbeitszeit schaffen. Arbeit und Leben können flexibel vereinbart werden. Die Freiheit des „Anytime – Anyplace“ ist aber auch riskant, wenn Arbeitnehmern durch das Diktat des „Always and Everywhere" Freiräume genommen werden.

Hier sind zunächst die Arbeitgeber gefordert, ihren Pflichten beim Gesundheitsschutz nachzukommen, denn bereits heute müssen psychische Belastungen durch Stress bei Gefährdungsbeurteilungen berücksichtigt werden. Zudem sind beide Sozialpartner gefordert, Regelungen zur Erreichbarkeit festzulegen. Vielleicht ist aber auch eine gesetzliche Anti-Stress-Verordnung nötig: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin beauftragt aufzuarbeiten, ob es möglich ist, anhand allgemeingültiger und rechtssicherer Kriterien Belastungsschwellen festzulegen. Wenn 2015 erste Ergebnisse vorliegen, werden wir - wie in der Koalition vereinbart - prüfen, ob eine solche Verordnung Fortschritte bringen kann.

Die Arbeit mit moderner Informations- und Kommunikationstechnologie findet nicht in einem rechtsfreien Raum statt. Auch hier gilt das Arbeitsrecht mit Regelungen zu Arbeitsverträgen, Mitbestimmung, Urlaub und Arbeitszeiten. Zum Beispiel sind auch kurze Anrufe am Sonntag grundsätzlich eine verbotene Sonntagsbeschäftigung. Und wenn der Arbeitgeber um 23 Uhr noch glaubt, anrufen zu müssen, darf der Arbeitnehmer am Tag darauf erst ab 10 Uhr mit der Arbeit beginnen, da gesetzlich eine mindestens elfstündige ununterbrochene Ruhezeit vorgeschrieben ist.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben es gemeinsam in der Hand, im Betrieb sicherzustellen, dass diese Gesetze nicht unterlaufen werden. Dennoch stellt sich die Frage, ob es an manchen Stellen nötig ist, noch gesetzlich nachzusteuern:

  • Sollten der mobilen digitalen Arbeit aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht Rahmenbedingungen auferlegt werden, damit sie nicht zu Lasten der physischen und psychischen Gesundheit der Beschäftigten geht? Oder soll dies jeweils im Betrieb ausgehandelt und gestaltet werden?

  • Was wäre von einem Recht des Arbeitnehmers auf Telearbeit zu halten, das es in einigen anderen europäischen Ländern gibt?

Eine offene Frage ist auch, welche Auswirkungen die räumliche und zeitliche Entgrenzung auf das Miteinander im Betrieb haben wird:

  • Was passiert mit dem Zusammengehörigkeitsgefühl, wenn sich Kolleginnen und Kollegen nicht mehr regelmäßig oder gar nie begegnen?

  • Was passiert, wenn die Arbeitsbedingungen derartig individualisiert sind, dass man nicht mehr bereit ist, füreinander einzustehen und sich gemeinsam für etwas einzusetzen?

  • Geht man noch mit gleichem Engagement zur Betriebsversammlung, wenn diese nur noch virtuell stattfindet?

2. Arbeit mit computerisierten, vernetzten Maschinen

Die Veränderungen durch die Automatisierung sollte aus zwei Blickwinkeln betrachtet werden. Erstens unter der makroökonomischen Perspektive: Verschwinden oder entstehen insgesamt gesehen Arbeitsplätze? Zweitens: Welche konkreten Auswirkungen hat die Digitalisierung auf die Arbeit im Betrieb?

Im Zuge der Industrialisierung fielen immer wieder einfache Tätigkeiten in großem Umfang weg. Trotzdem haben die technologischen Innovationen insgesamt zu einem Beschäftigungsaufbau geführt. Der Beschäftigungseffekt wird auch in der gegenwärtigen Debatte kritisch betrachtet. Eine viel beachtete Studie von Frey und Osborne (2013) untersucht für die USA, ob durch Automatisierung nicht nur Arbeitsplätze in der Produktion oder im Einzelhandel betroffen sein könnten, sondern auch in der Medizin, den Finanzen, dem Rechtssystem oder in Leistungen von Architekturbüros. Die Studie ergab, dass 47 Prozent des Beschäftigungsvolumens in den USA in den nächsten zehn bis zwanzig Jahren stark anfällig sei, durch Maschinen und Computer ersetzt zu werden. Bowles hat diese Methodik kürzlich auf Europa angewandt und sieht in Deutschland gar für 51 Prozent der Arbeitsplätze ein starkes Risiko. Nehmen uns die Maschinen also bald die Arbeit weg?

Diese Studien zeigen nicht das ganze Bild: Wenn Arbeitsplätze an einer Stelle verloren gehen, entstehen gewöhnlich woanders neue. Nur die Tätigkeitsprofile und Berufsbilder verändern sich. Ob im Saldo mit Beschäftigungsverlusten in der Zukunft zu rechnen ist, hängt stark von der Wirtschaftsstruktur und der Innovationsfähigkeit der Unternehmen ab. Die hohe Wettbewerbsfähigkeit wird Deutschland gewiss in den nächsten Jahren vor Gesamtbeschäftigungsverlusten bewahren. Trotzdem bleibt es die Aufgabe der Politik, neue Beschäftigungsverhältnisse zu gestalten und die Weichen für die Zukunft zu stellen.

In der Öffentlichkeit wird der Einsatz computerisierter, vernetzter Maschinen in der industriellen Produktion auch unter dem Stichwort „Industrie 4.0“ diskutiert. Das Leitbild dieser Entwicklung ist eine voll vernetzte Produktions- und Logistikkette, in der alle Prozesse automatisiert durch den Austausch standardisierter Daten durchgeführt werden können. Anlagen, Maschinen und einzelne Werkstücke können dabei kontinuierlich Informationen austauschen. In den Werkshallen großer Automobilhersteller übernehmen schon jetzt vernetzte Hightech-Roboter körperlich anstrengende oder verschleißintensive Arbeiten und unterstützen dabei die Arbeiter ergonomisch. Das hat unbestritten gute Seiten: Es hilft den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, und die neuen Hightech-Maschinen bilden einen riesigen Zukunftsmarkt gerade für die deutsche Industrie.

Staat, Arbeitgeber und Gewerkschaften müssen allerdings auch die Risiken der Industrie 4.0 im Blick behalten. Sie müssen gemeinsam nach Antworten suchen, wenn sich Berufsbilder verändern, Qualifikationen überflüssig werden, andere Qualifikationen neu nachgefragt werden und sich neue psychische Anforderungen stellen. Auch der Schutz von Beschäftigtendaten gewinnt dabei an Bedeutung: Jede Leistung kann unter dem Deckmantel der Optimierung der Zusammenarbeit von Mensch und Maschine minutiös erfasst werden. Deshalb müssen wir hier besonders wachsam sein.

3. Arbeit mit digitalen Gegenständen

Die Digitalisierung verändert für eine steigende Zahl von Erwerbstätigen nicht nur die Arbeitsmittel, sondern sie führt auch dazu, dass sie Produkte erarbeiten, die für den Einsatz in der digitalen Welt bestimmt sind, seien es Webseiten, IT-Software oder Computerspiele. Wenn digitale Gegenstände hergestellt werden, bewegen wir uns häufig an der Grenze von Produktion und Dienstleistung. Das wirft einige Fragen auf:

  • Welche Qualität haben die neuen Jobs?

  • Welche Kompetenzen brauchen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und wie können sie diese Kompetenzen erwerben?

  • Was muss die Bundesagentur der Arbeit (BA) leisten, um Arbeitnehmer und Arbeitssuchende in Umbruchssituationen zu begleiten und sie in entsprechende Jobs zu vermitteln?

4. Digital vermittelte Arbeit

Immer mehr digitale Dienstleistungen werden auf Online-Plattformen vermittelt. Bei Auftragsannahme, Angebotserstellung, selbst bei der Durchführung von Dienstleistungen bekommen klassische Betriebsabläufe Konkurrenz durch die digitale Arbeitsorganisation in Clouds von Soloselbständigen und Clickworkern. Bei dieser Arbeit handelt es sich um selbständige Tätigkeiten auf Basis von Werkverträgen. Die Auftragnehmer konkurrieren mit ihren Angeboten um den Zuschlag beim Auftraggeber. Mindestlohn und arbeitsrechtliche Schutzvorschriften wie Mindesturlaub oder Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gelten nicht. Bei der internationalen Reichweite der Plattformen stellt sich sogar häufig die Frage, inwieweit deutsches Recht überhaupt Anwendung findet.

Zudem bieten diese Jobs in der Regel keine Potentiale für die Alterssicherung. Was bedeutet ihre Ausbreitung dann für die nachhaltige Finanzierung unserer sozialen Sicherungssysteme? Um breitflächig untersuchen zu können, ob und wo neue Formen prekärer Beschäftigung Fuß fassen, müssen wir mehr über die Menschen wissen, die über Online-Plattformen ihre Dienste anbieten. Welche Qualifikationen haben sie? Welche Motive treiben sie in diese Jobs? Machen sie es als Nebenjob oder müssen sie ihren gesamten Lebensunterhalt davon finanzieren? Virtuelle Arbeit ist schwieriger zu evaluieren als klassische, weshalb wir hier noch ein wenig Zeit brauchen. Doch dann müssen Handlungsoptionen entwickelt werden, die sowohl den Arbeitnehmern dienen, als auch der Gesellschaft.

Ob in der digitalen oder analogen Welt: Wir sind bereit, im Sinne guter Arbeit zu handeln

Die oben erwähnten Fragen müssen Politik und Gewerkschaften in den kommenden Jahren angehen. Wir wollen die digitale Arbeitswelt gestalten - zusammen mit Gewerkschaften und Arbeitgebern. Dieses Anliegen wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in die Digitale Agenda der Bundesregierung, in die High Tech-Strategie, in Forschungsprogramme und natürlich in die Partnerschaft für Fachkräfte einbringen. Das Ziel bleibt dabei immer, gute Arbeit zu erhalten und zu stärken.

 

Literatur

Carl Benedikt Frey und Michael A. Osborne (2013): The Future of Employment. How susceptible are jobs to computerization? http://www.futuretech.ox.ac.uk/future-employment-how-susceptible-are-jobs-computerisation-oms-working-paper-dr-carl-benedikt-frey-m

Jeremy Bowles (2014): The computerisation of European jobs - who will win and who will lose from the impact of new technology onto old areas of employment?http://www.bruegel.org/nc/blog/detail/article/1394-the-computerisation-of-european-jobs/


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Kurzprofil

Thorben Albrecht
Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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Karikatur mit einem Mann und einer Frau die an einem Tisch sitzen, auf dem Mikrofone stehen.

DGB/Heiko Sakurai

Der Gegenblende Podcast ist die Audio-Ergänzung zum Debattenmagazin. Hier sprechen wir mit Experten aus Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Arbeitswelt, es gibt aber auch Raum für Kolumnen und Beiträge von Autorinnen und Autoren.

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