Deutscher Gewerkschaftsbund

08.08.2013

Digitale Arbeit: dominant, mobil, gestaltungsbedürftig

Internet-Schild

kallejipp / photocase.com

Der Wandel der Erwerbssphäre ist seit Jahren durch die rasante Ausbreitung digitaler Arbeitsmittel geprägt. Aktuellen Erhebungen zufolge nutzen mittlerweile 87% aller Berufstätigen in Deutschland für ihre tägliche Arbeit einen Computer, 79% sind geschäftlich mit mobilen Geräten (Notebooks, Tablets, Smartphones, Handys) tätig (BITKOM 2013) und 55% sind regelmäßig zu beruflichen Zwecken im Internet unterwegs (Statistisches Bundesamt 2012). Da sich die an das technische Potenzial geknüpften Hoffnungen auf mehr reale Freiheiten bisher kaum einlösen lassen, bleibt digitale Arbeit weit unter ihren emanzipatorischen Möglichkeiten, zumal sie sich nicht selten mit neuen Belastungen und Entsicherungen für abhängig Erwerbstätige verbindet

Die Arbeit mit digitalen Werkzeugen und Medien ist in technischer Hinsicht zum dominanten Typus moderner Erwerbstätigkeit geworden. Sie ist nach wie vor in aller Regel abhängige Beschäftigung zum Zwecke der Sicherung des Lebensunterhalts und sie ist zumindest in ihren Potenzialen von deutlich anderem Zuschnitt als klassische Fabrik- und traditionelle Bürotätigkeit. Der entscheidende Aspekt ist, dass Digitalisierung und Vernetzung Arbeit beweglicher gemacht und deren Bindungen an feste Orte, standardisierte Zeiten und stabile Organisationsformen gelockert hat. Die Technik wirkt dabei, wenn nicht als ursächlicher Treiber, so doch als mächtiger „Enabler“ des Wandels.

Da mit mobilen Arbeitsmitteln und an Arbeitsgegenständen, die im Netz ubiquitär zugänglich sind, prinzipiell überall und immer (zusammen)gearbeitet werden kann, wird die herkömmliche „Trennung zwischen Arbeit und Freizeit, zwischen Betrieb und Wohnung […] zwar nicht aufgehoben, aber doch stark relativiert“ (Däubler 2013, S. 68). Zudem sind auf dem mittlerweile erreichten Stand der digitalen Vernetzung die technischen Grundlagen dafür bereitet, arbeitsteilige Wertschöpfung nicht mehr zwingend in örtlich konzentrierten und zeitlich auf Dauer angelegten betrieblichen Strukturen zu bewerkstelligen, sondern modularisiert, standortverteilt, telekooperativ und in temporär begrenzten Projekten – und dies in tendenziell weltweitem Maßstab und zu vergleichsweise niedrigen Transaktionskosten. Populäre Chiffre für den „Informationsraum“ (Boes/Kämpf 2012, S. 324 ff.), der als Basisinfrastruktur und Handlungsfeld für diese historisch neue Art hochgradig flexiblen Arbeitens fungiert, ist die Cloud. In der Datenwolke des Internets haben sich nicht nur die Optionen von Unternehmen zur fluiden Gestaltung ihrer Produktionsprozesse enorm erweitert, sondern auch deren Chancen und Anreize, Arbeitsleistung nur noch fallweise und zeitweilig im Netz zu rekrutieren und zu kombinieren, ohne dazu Arbeitskräfte dauerhaft an sich zu binden. Damit eröffnen sich weitreichende Möglichkeiten zur Flexibilisierung, Effizienzsteigerung, Kostensenkung und Risikoabwälzung, welche in der Praxis auch zunehmend genutzt werden.

Crowdworking

Eine avanciertere Variante dieser neuen Gestaltungsformen ist Crowdworking, die Organisation arbeitsteiliger Produktion via fallweiser Ausschreibung von Teilaufgaben an einen weltweiten Pool von Freelancern und „internen Crowdsourcees“ – womit niemand anderes als die Angestellten des ausschreibenden Unternehmens gemeint sind. Solche, auf diversen Netzplattformen wie „Clickworker“ oder „Topcoder“, längst erprobten Modelle sind spätestens mit dem „Liquid“-Konzept von IBM als realistische Option in die von multinationalen Konzernen dominierte Kernsphäre der globalen Ökonomie eingetreten. Dies kann kaum verwundern, wäre ein funktionierendes „eBay für Arbeitskräfte“ (Bsirske/Stach 2012) doch von geradezu zwingender betriebswirtschaftlicher Attraktivität, da es nicht nur massive Einsparungen, sondern auch erhebliche Flexibilitätsgewinne und den Zugang zu einem erweiterten Reservoir an Talenten verspräche. Die Kehrseite des Ganzen ist die mit Händen zu greifende Gefahr der Ausbreitung eines digitalen Tagelöhnertums (Konicz 2012; Dohmen 2013).

Zugleich eröffnet die digitale Vernetzung für einen großen Teil der Erwerbstätigen bedeutsame Chancen auf mehr Freiheiten, insbesondere hinsichtlich der Gestaltung räumlicher und zeitlicher Rahmenbedingungen ihrer Arbeit. Für viele Beschäftigte ist diese Flexibilität (z. B. als Möglichkeit zeitweiliger Teleheimarbeit) Umfragen zufolge ausgesprochen attraktiv. Diese Spielräume werden aber bislang nur unzulänglich ausgeschöpft. Zwar wird zunehmend digital mobil gearbeitet, dies jedoch nur in sehr begrenztem Maße unter Umständen, die von den Betroffenen real selbstbestimmt werden und an ihren Interessen orientiert sind. Weit mächtiger sind die Dispositionen von Arbeit- oder Auftraggebern und der „stumme Zwang der ökonomischen Verhältnisse“ (Marx 1966, S. 765), konkretisiert in knappen Fristen, überbordenden „workloads“ und unrealistisch hohen Zielvorgaben. Da sich die an das technische Potenzial geknüpften Hoffnungen auf mehr reale Freiheiten unter solchen Umständen kaum einlösen lassen, bleibt digitale Arbeit bis heute weit unter ihren emanzipatorischen Möglichkeiten, zumal sie sich nicht selten mit neuen Belastungen und Entsicherungen für abhängig Erwerbstätige verbindet (vgl. Schwemmle/Wedde 2012).

Defizite digitaler Arbeit

Digital vernetzte Arbeit ist in ihrer heutigen Realität somit durch ausgeprägte Ambivalenzen und Defizite gekennzeichnet: Sie bietet den einen weniger echte Freiheit als möglich, den anderen weniger Sicherheit als nötig wäre. Diese unbefriedigende Diagnose verweist auf arbeitspolitischen Handlungsbedarf und benennt im Grunde bereits dessen Eckpunkte: Soll digitale Arbeit besser werden, so gilt es sie durch gezielte Intervention zu humanisieren, die Chancen auf erweiterte Autonomie besser zu nutzen und diese durch Rechte und Ressourcen für Erwerbstätige flankierend zu sichern, Verfügbarkeitszumutungen und Prekaritätsrisiken zu begrenzen und gesundheitliche Beeinträchtigungen zu minimieren. Entsprechende Initiativen für gute digitale Arbeit sind überfällig, zumal die neue Mobilität der Erwerbstätigkeit allzu häufig auf rechtliche Regulierungen trifft, die auf Konstanten abstellen, welche in dieser Form keineswegs mehr durchgängig gegeben sind: Statische Arbeitsorte, invariante Arbeitszeiten, stabile Normalarbeitsverhältnisse, um nur drei zu nennen.

War trotz des evidenten Gestaltungsbedarfs in Sachen digitaler Arbeit in den zurückliegenden Jahren eine weitgehende Zurückhaltung der arbeitspolitischen Akteure zu konstatieren, so scheint sich dies nun allmählich zu ändern. Mobile Arbeitsformen werden beispielsweise zunehmend zum Gegenstand von Betriebs- und Dienstvereinbarungen, die etwa eine Begrenzung von Erreichbarkeitszeiten vorsehen (vgl. Vogl/Nies 2013). Auch hat sich die Internet-Enquete des Deutschen Bundestages intensiv mit den Folgen der digitalen Vernetzung für die Arbeitswelt auseinandergesetzt und hierzu eine Reihe von – oft allerdings eher unverbindlich gehaltenen – Handlungsempfehlungen vorgelegt (Schröder 2013; Deutscher Bundestag 2013).

Die SPD hat dem Thema nun sogar eine längere Passage in ihrem Programm zur Bundestagswahl 2013 gewidmet. Darin heißt es: „Die Arbeitswelt wandelt sich durch die Digitalisierung grundlegend. Digitale Technologien können neue Freiheitsräume im Arbeitsalltag der Beschäftigten schaffen, beispielsweise mit Blick auf orts- und zeitflexible Arbeit. Ob Erwerbstätige diese auch tatsächlich zu ihrem eigenen Nutzen realisieren können und nicht neue Formen der (Selbst-)Ausbeutung entstehen, hängt von vielen Faktoren ab, nicht zuletzt auch von arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen. Wir wollen deshalb das Arbeitsrecht und den Arbeitsschutz den neuen Herausforderungen anpassen, so dass Flexibilität ermöglicht und zugleich Schutz für neue Arbeitsformen geschaffen wird.“ (SPD-Parteivorstand 2013, S. 18)

Wie könnte ein Projekt zur Humanisierung digitaler Arbeit aussehen?

Zum einen sollte Arbeitspolitik Innovationen auf den verschiedenen Ebenen des Bildungssystems anstoßen und forcieren, um heutigen wie künftigen Erwerbstätigen die qualifikatorischen Ressourcen zu erschließen, die bei „entbetrieblichter“ Arbeit unabdingbar sind, aber gegenwärtig in einer nach wie vor industriell sozialisierten Arbeitswelt noch nicht in ausreichendem Maße vorhanden scheinen. Im weitesten Sinne geht es hier um „digitale Selbstständigkeit“ (Deutscher Bundestag 2011, S. 31), im Konkreten vor allem um die Befähigung zur Selbstorganisation in wenig strukturierten Arbeitskontexten außerhalb betrieblicher Sphären, um „Mobilitätskompetenzen“ (Kesselring/Vogl 2010, S. 168) und nicht zuletzt um die Qualifikation, einer Überforderung durch die entgrenzenden Effekte digitaler Arbeit mittels eigenständiger Grenzziehungen, entgegenzuwirken.

Zum anderen bedarf es aber auch regulierender Eingriffe, sind doch „erweiterte Dispositionsspielräume des Einzelnen […] auf Dauer nur zu sichern, wenn ein entsprechender Rahmen, beispielsweise durch Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats, existiert“ (Däubler 2013, S. 75). Solche Regelsetzungen müssten darauf abzielen, den Betroffenen „garantierte Optionen und Handlungsmöglichkeiten“ (Kocher/Welti 2010, S. 300) zu eröffnen, ihre Teilhabechancen auszuweiten und Gefährdungen – etwa solche einer permanenten Verfügbarkeit – einzudämmen. Ansatzpunkte hierzu wären beispielsweise

  • ein Recht auf partielle „Ortssouveränität“ im Sinne eines Anspruchs von Beschäftigten auf Tätigkeitsanteile an einem von ihnen selbst zu bestimmenden Arbeitsplatz während der üblichen Arbeitszeiten;

  • ein Recht auf Nichterreichbarkeit – zumindest auf Nicht-Reaktion – außerhalb festzulegender Arbeitszeitkorridore;

  • erweiterte Verhandlungsrechte von Beschäftigten und Interessenvertretungen bei der Festlegung von Zielvorgaben;

  • die Anpassung eines bislang überwiegend auf stabile betriebliche Strukturen ausgerichteten Arbeitsschutzes an die mobile Realität digitaler Arbeit;

  • die Einbeziehung prekarisierungsgefährdeter Freelancer in die kollektiven Systeme sozialer Sicherung unter finanzieller Beteiligung ihrer Auftraggeber.

Angesichts der Heterogenität an Qualifikationen, Wahrnehmungen und Bedürfnissen verschiedener Gruppen von Erwerbstätigen dürfte die Regulierung digitaler Arbeit allerdings kaum nach dem Muster „one size fits all“ gelingen. Sie sollte vielmehr unterschiedliche Varianten – gesetzliche und tarifvertragliche Normen, betriebliche Vereinbarungen, technische Vorkehrungen, Codes of Conduct u.ä. – anbieten, welche den betroffenen Akteuren ausreichende Möglichkeiten zur Anpassung an die jeweiligen Gegebenheiten und Präferenzen zu lassen hätten. Erfahrungsgemäß werden entsprechende Regelungen nämlich „von den Beschäftigten nur dann akzeptiert und unterstützt, wenn [sie] individuelle Lösungen erkennbar nicht ersetzen, sondern den eigenen (Ver-)Handlungsspielraum unterstützen“ (Vogl/Nies 2013, S. 19). Digitale Arbeitspolitik sollte deshalb tunlichst beteiligungsorientiert angelegt sein. Sie wird aber auch konfliktbereit und konfliktfähig sein müssen. Denn es spricht wenig dafür, dass diejenigen, die als Arbeit- und Auftraggeber bis dato den übergroßen Anteil der Früchte der digitalen Vernetzung in Form von Flexibilisierungsgewinnen, Kostensenkungen und Machtzuwächsen geerntet haben, ihre Positionsvorteile widerstandslos aufgeben werden.

 

Literatur

BITKOM (2013): Fast ein Drittel aller Berufstätigen rund um die Uhr erreichbar. Presseinformation vom 16.04.2013

Boes, Andreas / Kämpf, Tobias (2012): Informatisierung als Produktivkraft: Der informatisierte Produktionsmodus als Basis einer neuen Phase des Kapitalismus; in: Dörre, Klaus / Sauer, Dieter / Wittke, Volker (Hrsg.): Kapitalismustheorie und Arbeit. Neue Ansätze soziologischer Kritik, Frankfurt am Main 2012, S. 316-335

Bsirske, Frank / Stach, Bert (2012): eBay für Arbeitskräfte. Die Verlagerung qualifizierter IT-Arbeit in die Crowd; in: Bsirske, Frank / Schröder, Lothar / Werneke, Frank / Bösch, Dina / Meerkamp, Achim (Hrsg.): Grenzenlos vernetzt? Gewerkschaftliche Positionen zur Netzpolitik, Hamburg, S. 115-120

Däubler, Wolfgang (2013): Internet und Arbeitsrecht, Frankfurt am Main (4. aktualisierte Auflage)

Deutscher Bundestag (2013): Achter Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“: Wirtschaft, Arbeit, Green IT. Drucksache 17/12505 vom 13.03.2013

Deutscher Bundestag (2011): Zweiter Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“: Medienkompetenz. Drucksache 17/7286 vom 21.10.2011

Dohmen, Caspar (2013): Digitale Tagelöhner; in: Süddeutsche Zeitung vom 10.07.2013

Kesselring, Sven / Vogl, Gerlinde (2010): Betriebliche Mobilitätsregime. Die sozialen Kosten mobiler Arbeit, Berlin

Kocher, Eva / Welti, Felix (2010): Autonomie und soziale Sicherheit – Anforderungen an arbeits- und sozialrechtliche Regulierung; in: WSI-Mitteilungen 6/2010, S. 299-305

Konicz, Tomasz (2012): Tagelöhnertum im Internet-Zeitalter; in: Gegenblende vom 29.03.2012

Marx, Karl (1966 [1867]): Das Kapital. Kritik der politischen Ökonomie. Erster Band, Berlin

Schröder, Lothar (2013): Den Versuch war’s wert. Anmerkungen zur Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Deutschen Bundestages; in: Gegenblende vom 12.04.2013

Schwemmle, Michael / Wedde, Peter (2012): Digitale Arbeit in Deutschland – Potenziale und Problemlagen. Studie im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn

SPD-Parteivorstand (2013): Das Wir entscheidet. Das Regierungsprogramm 2013-2017, Berlin

Statistisches Bundesamt (2012): Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in Unternehmen, Wiesbaden

Vogl, Gerlinde / Nies, Gerd (2013): Mobile Arbeit. Betriebs- und Dienstvereinbarungen – Analyse und Handlungsempfehlungen, Frankfurt am Main


Nach oben

Leser-Kommentare

Und Ihre Meinung? Diskutieren Sie mit.


Kurzprofil

Michael Schwemmle
Geboren 1955
Geschäftsführer der Input Consulting GmbH in Stuttgart
» Zum Kurzprofil

Gegenblende Podcast

Karikatur mit einem Mann und einer Frau die an einem Tisch sitzen, auf dem Mikrofone stehen.

DGB/Heiko Sakurai

Der Gegenblende Podcast ist die Audio-Ergänzung zum Debattenmagazin. Hier sprechen wir mit Experten aus Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Arbeitswelt, es gibt aber auch Raum für Kolumnen und Beiträge von Autorinnen und Autoren.

Unsere Podcast-Reihen abonnieren und hören.