Deutscher Gewerkschaftsbund

25.07.2022
Atlas der digitalen Arbeit 2022

Erst der Dialog, dann die Einführung

Künstliche Intelligenz

Arbeitgeber entscheiden über den Einsatz von Systemen mit künstlicher Intelligenz. Oft verändert sich dadurch die Arbeit der Beschäftigten. Aber Betriebs- und Personalräte können mitbestimmen – und wollen das auch.

Mind Domination-Konzept in Form von Frauen Umrisskontur mit Leiterplatte und binärem Datenfluss auf blauem Hintergrund

DGB/ryzhi/123rf.com

Die künstliche Intelligenz (KI) prägt bereits Teile unseres Alltags. Als Kund*innen empfiehlt sie uns beim Internet-Surfen Produkte oder Dienstleistungen, die ein Algorithmus für uns ausgesucht hat. Oder wir kommunizieren mit einem KI-Chatbot in einem Onlineshop. Die Vision großer Technikkonzerne scheint wahr zu werden: KI hat sich als permanente Begleiterin bereits in unser Leben geschlichen. Sie wird weitgehend akzeptiert, weil sie auf den ersten Blick nützlich ist, und den Empfehlungen und Angeboten wird vertraut – nicht selten, weil es schlichtweg bequem ist.

Umfrage: „Für wie vertrauensvoll halten Sie den Einsatz von KI für berufliche Zwecke?“ Umfrage, 2021,

Routinearbeiten dürfen unterstützt werden – aber nicht solche Aufgaben, für die künstliche Intelligenz eigentlich entwickelt wurde. Bartz/Stockmar, CC BY 4.0

In der Arbeitswelt wird KI eingesetzt, um vielerlei Prozesse zu optimieren. Sie kann hilfreich – im besten Falle sogar ressourcenschonend – sein, zum Beispiel bei der Qualitätskontrolle. Die KI erkennt, ob das Produkt, ob Auto oder Apfel, den Qualitätsansprüchen genügt, sortiert mangelhafte Produkte aus oder meldet Nachbesserungsbedarf. Bei der vorausschauenden Wartung von Maschinen meldet die KI automatisch, wann welche Verschleißteile in einer Maschine ersetzt werden müssen.

KI am Arbeitsplatz: Steuern Maschinen die Menschen oder umgekehrt?

Kritischer kann es bei KI-Systemen werden, die mit Beschäftigten vernetzt sind und deren Daten brauchen, etwa personalisierte Assistenzsysteme im Büro oder Roboter, mit denen Menschen zusammenarbeiten. Oft ist nicht klar, wofür die Daten der Beschäftigten tatsächlich genutzt werden. Die entscheidende Frage ist, welche Ziele durch KI erreicht werden sollen. Wenn beispielsweise im Büro oder in der Werkhalle ein digitaler Assistent die persönliche Arbeitsweise und Leistung von Beschäftigten auswertet und auf dieser Grundlage die Aufgabenplanung steuert: Hilft er dann, den Arbeitsstress zu senken? Oder geht es um eine datengetriebene Optimierung von Menschen bei der Arbeit, die noch mehr Stress verursacht? Wird KI also im Geiste der Humanisierung genutzt, oder werden Beschäftigte von Algorithmen fremdgesteuert? Steuern Maschinen die Menschen oder umgekehrt? Wird Arbeit auf- oder abgewertet? Wird sie einfacher, weil Aufgaben durch KI und den von ihr gesteuerten Maschinen übernommen werden, oder macht KI fast jede Ausbildung wertlos, weil künftig ständig andere Kompetenzen verlangt werden?

Grafik zur Umfrage 2021: „Wie berührt der Einsatz von KI-Systemen die Mitbestimmung in Ihrem Unternehmen?“

Betriebs- und Personalräte wissen um Lernbedarf und neues Denken bei der Einführung von KI-Systemen. Nur fehlen oftmals Information und Unterstützung. Bartz/Stockmar, CC BY 4.0

In der Arbeitswelt entscheiden Arbeitgeber, wo und wie KI-Systeme zum Einsatz kommen. Betriebs- und Personalräte können darauf Einfluss nehmen, und diese Aufgabe wird immer wichtiger. Die Interessenvertretungen haben hier eine differenzierte Haltung: Geht es um Assistenz bei der Büroarbeit oder die IT-Sicherheit, vertrauen Betriebsräte der KI häufiger, als wenn ein Algorithmus zum Beispiel bei der Auswahl von Bewerber*innen eingesetzt wird oder er mit beurteilt, was Beschäftigte leisten. Bisher haben Betriebs- und Personalräte solche Entscheidungen kaum beeinflussen können, denn es gibt bisher erst wenige Betriebsvereinbarungen zur Gestaltung von KI-Systemen. Dabei hat sich in Umfragen eine große Mehrheit der Betriebsräte für neuartige und präventive Prozesse bei der Mitbestimmung ausgesprochen, wie sie zum Beispiel der Deutsche Gewerkschaftsbund im Jahr 2020 mit seinem Konzept für die Nutzung von KI im Betrieb – „Gute Arbeit by design“ – entwickelt hat. Der DGB will auf diese Weise sicherstellen, dass Unternehmen künstliche Intelligenz erst einführen, wenn vorab im Dialog mit dem Betriebsrat und den Beschäftigten die Ziele der KI vereinbart und ihre Folgen für die Arbeitsplätze, für den Bedarf an neuen Qualifizierungen und die Belastungsprofile erfasst wurden.

Mitbestimmung: Menschen entscheiden, welche KI wo eingesetzt wird

KI im Betrieb erfordert ein hohes Maß an Kompetenz, neue betriebliche Ordnungsmuster und vielfach auch mehr Offenheit für technologische Möglichkeiten, sowohl bei Beschäftigten wie Arbeitgebern. Der Einsatz von KI kann die Zahl und die Art der Arbeitsplätze verändern, auch den Bedarf an neuen Ausbildungs- und Weiterbildungsinhalten, und er beeinflusst die Arbeitsorganisation und die Arbeitsbeziehungen. Letztlich geht es um die Autonomie und sogar die Arbeitsidentität der Beschäftigten. Spielräume sind vorhanden, denn die Entscheidung, welche KI wo eingesetzt wird, fällen Menschen, nicht Maschinen. Die Enquete-Kommission zur künstlichen Intelligenz fordert beispielsweise mehr Transparenz über die Wirkungsweisen der Systeme. Ebenso, dass Beschäftigte Entscheidungen von Maschinen revidieren können, und dass für deren Einsatz Normen entwickelt werden, die sie mitbestimmen können.

KI-bezogene Stellen in deutschen Unternehmen, 2019

Das größte Hindernis bei der Einführung von KI-Systemen in Unternehmen ist der außergewöhnliche Fachkräftemangel. Bartz/Stockmar, CC BY 4.0

KI ist in Deutschland im Kommen, aber sie prägt bisher weder Wirtschaft noch Verwaltung flächendeckend. 2019 setzten rund 17.500 Unternehmen in Deutschland Verfahren der künstlichen Intelligenz ein. Das sind noch unter sechs Prozent. In der Informations- und Kommunikationsbranche war es in dem Jahr nach dieser Erhebung allerdings schon fast jedes fünfte Unternehmen. Vor allem die Elektrotechnikfirmen, der Fahrzeugbau und die unternehmensnahen Dienstleistungen aus dem Bereich der Logistik, im Mobilitätssektor oder bei Personal- und Finanzdienstleistungen investieren in KI.

Im deutschen Mittelstand, wo die meisten Beschäftigten arbeiten, ist KI noch nicht sehr verbreitet. Daraus ergibt sich die Chance, die Forderungen und die Expertise der Kommissionen und Gewerkschaften umzusetzen und den Einsatz von KI so zu gestalten, dass der Mensch im Zentrum steht – durch bessere und mehr Mitbestimmungsrechte für Betriebs- und Personalräte.


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Kurzprofil

Lothar Schröder
Geboren am 5. Dezember 1959 in Weingarten
Mitglied des ver.di-Bundesvorstandes, Fachbereichsleiter Telekommunikation, Informationstechnologie, Datenverarbeitung
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Oliver Suchy
Oliver Suchy ist Leiter der Abteliung für Digitalisierung der Arbeitswelt und Arbeitsweltberichtserstattung bei der DGB-Bundesvorstandsverwaltung.
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